Islamzentrum
Moschee selbst als Ausnahme
und dazu noch 7 Befreiungen bei der Gestaltung
Das Grundstück liegt im
Gewerbegebiet an der Trabrennbahn, wo eigentlich
Gewerbebetriebe vorgesehen sind. Für die Errichtung einer
Moschee stimmte der Bauausschuss einer Ausnahme zu Die Pläne
verstoßen eklatant gegen die Festsetzungen des
Bebauungsplans.
7 Punkte stellte die
Stadtverwaltung hier fest:
1.+2. |
Stellplätze, Zufahrten, Wendekreis, Wege,
Spielplatz, Imam-Wohnung, Terrasse, Lokal, Büro etc.
ganz oder teilweise außerhalb der Baugrenze
|
3. |
Minarett (20,30 m) |
4. |
Gebäudebreite 18,24 m (vorgesehen max. 15 m) |
5. |
Kuppeldach u. Flachdach (vorgesehen Sattel- oder
Pultdach) braune Metalldeckung (vorgesehen rot oder
grau) |
6. |
Elemente mit Goldverkleidung (keine glänzenden
Materialien vorgesehen) |
7. |
zusätzliche Zufahrt im westlichen Grundstücksbereich |
In all diesen
Punkten erklärte sich der Bauausschuss des Stadtrats mit
Befreiungen einverstanden. Otto-Normalbürger werden
Zentimeter-Abweichungen im Kniestockbereich nicht erlaubt.
Wird hier mit gleichem Maß gemessen?
Der Bauantrag
liegt nun beim Landratsamt, das über die Genehmigung zu
entscheiden hat.
Was darf man von einer
gesellschaftlichen Integration erwarten, wenn schon baulich
jegliche Bereitschaft fehlt, die üblichen Vorgaben zu
beachten u. sich in die Nachbarschaft einzupassen? |