Montag, den 01.09.14  //  IG-HOWA

 

 


 

Moschee illegal in Nutzung genommen

Das Zuckerfest (Eid al-Fitr) 2014 bereits in der neuen Moschee feiern zu können, hatte der DiTiB-Verein in Pfaffenhofen im vergangenen Jahr als Ziel ausgegeben. Die Fertigstellung des auf 3,5 Millionen Euro geschätzten Projekts, das der Verein laut verschiedenen Zeitungsberichten mit einem Eigenkapital von 450000 bzw. 400000 € begonnen hat, lässt jedoch auf sich warten. Die Prognosen diesbezüglich gehen  mittlerweile Richtung Sommer 2015.

Dass man auch eine unfertige Moschee (Baustelle) in Nutzung nehmen kann, zeigte der islamische Verein nun Ende Juli 2014 zu besagtem Fest. Er hielt im offenen Untergeschoss in Gegenwart des aus der Türkei entsandten Imams Mustafa Aktepe und des Pfaffenhofener Vorstands Recep Bal das Gebet ab, wie Facebook-Auszüge veranschaulichen (Predigt danach):

 

Der Baugenehmigungs-Bescheid des Landratsamts Pfaffenhofen schreibt dazu Folgendes vor (bauordnungsrechtlicher Hinweis):

„Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens 2 Wochen vorher dem Landratsamt anzuzeigen. Die bauliche Anlage darf erst dann benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind (Art. 78 Abs. 2 BayBO).“

[7.1.7 Fertigstellung]

Die Genehmigung, ausgefertigt von Mitarbeiterin Seidl und datiert auf den 15.05.2013, trägt die Unterschrift des Bauamtsleiters Röck. Sie hätte nach Auskunft eines renommierten Münchener Fachanwalts nicht erteilt werden dürfen. Zur Verwirklichung des Moschee-Projekts ließ sich das Bauamt auf zwei Ausnahmen und sieben Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Der Bescheid wurde überstürzt ausgestellt, obwohl noch Unterlagen fehlten, die später nachgereicht werden mussten. Bei der Berechnung der Baugenehmigungsgebühr, die der Moscheeverein zu entrichten hat, legte das Landratsamt Baukosten von 1,2 Millionen Euro zugrunde, die für das auf 3,5 Millionen Euro geschätzte Vorhaben ausreichen sollen. Dadurch sank die Gebühr erheblich, und der Staatskasse entging ein hoher vierstelliger Betrag.

Nun fühlt sich die DiTiB in Pfaffenhofen, die bisher massiv von Josef Steinbüchler und dem Donaukurier, der einzigen lokalen Tageszeitung, unterstützt wurde, anscheinend in der komfortablen Lage, nicht einmal die Vorgaben dieser Baugenehmigung beachten zu müssen.

Wird das Moschee-Grundstück (Pfaffenhofen, Hohenwarter Straße 104-106), das sich im Eigentum des türkisch-staatlichen Verbands DiTiB befindet, bereits als Einflusssphäre der Türkei betrachtet, wo das Recht unseres Staates von unseren Behörden nicht mehr durchgesetzt wird?

 

So läuft es in Köln ab, bei der deutschlandweiten Zentrale: „Neubauruine“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.08.2014:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-koelner-moschee-zeigt-sich-als-sanierungsfall-13114639.html

 

„Zweiter Moschee-Architekt geht“, Kölner Stadt-Anzeiger, 27.06.2013:

http://www.ksta.de/ehrenfeld/moscheebau-in-ehrenfeld-zweiter-moschee-architekt-geht,15187506,23533868.html

 

„Die Ditib brüskiert Köln“, Kölner Stadt-Anzeiger, 11.10.2012:

http://www.ksta.de/debatte/moscheebau-die-ditib-brueskiert-koeln,15188012,20571678.html

 

„Eröffnung der Moschee in weiter Ferne“, Kölner Stadt-Anzeiger, 23.08.2012:

http://www.ksta.de/ehrenfeld/prozess-eroeffnung-der-moschee-in-weiter-ferne,15187506,16956398.html

usw.

 

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