Moschee illegal in Nutzung genommen
Das Zuckerfest (Eid al-Fitr) 2014 bereits in der neuen Moschee feiern zu können,
hatte der DiTiB-Verein in Pfaffenhofen im vergangenen Jahr als Ziel
ausgegeben. Die Fertigstellung des auf 3,5 Millionen Euro geschätzten Projekts, das der Verein laut verschiedenen Zeitungsberichten mit einem Eigenkapital von
450000 bzw. 400000 € begonnen hat, lässt jedoch auf sich warten. Die Prognosen
diesbezüglich gehen mittlerweile Richtung Sommer 2015.Dass man auch eine unfertige Moschee (Baustelle) in Nutzung nehmen
kann, zeigte der islamische Verein nun Ende Juli 2014 zu besagtem Fest.
Er hielt im offenen Untergeschoss in Gegenwart des aus der Türkei
entsandten Imams Mustafa Aktepe und des Pfaffenhofener Vorstands Recep
Bal das Gebet ab, wie Facebook-Auszüge veranschaulichen (Predigt
danach):



Der Baugenehmigungs-Bescheid des Landratsamts Pfaffenhofen schreibt dazu
Folgendes vor (bauordnungsrechtlicher Hinweis):
„Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens 2
Wochen vorher dem Landratsamt anzuzeigen. Die bauliche Anlage darf erst
dann benutzt werden, wenn sie selbst, Zufahrtswege, Wasserversorgungs-
und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem
erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind (Art. 78 Abs. 2 BayBO).“
[7.1.7 Fertigstellung] Die Genehmigung, ausgefertigt von Mitarbeiterin
Seidl und datiert auf den 15.05.2013, trägt die Unterschrift des
Bauamtsleiters Röck. Sie hätte nach Auskunft eines renommierten
Münchener Fachanwalts nicht erteilt werden dürfen. Zur Verwirklichung
des Moschee-Projekts ließ sich das Bauamt auf zwei Ausnahmen und sieben
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Der Bescheid
wurde überstürzt ausgestellt, obwohl noch Unterlagen fehlten, die später
nachgereicht werden mussten. Bei der Berechnung der
Baugenehmigungsgebühr, die der Moscheeverein zu entrichten hat, legte
das Landratsamt Baukosten von 1,2 Millionen Euro zugrunde, die für das
auf 3,5 Millionen Euro geschätzte Vorhaben ausreichen sollen. Dadurch
sank die Gebühr erheblich, und der Staatskasse entging ein hoher
vierstelliger Betrag. Nun fühlt sich die DiTiB in Pfaffenhofen, die
bisher massiv von Josef Steinbüchler und dem Donaukurier, der einzigen
lokalen Tageszeitung, unterstützt wurde, anscheinend in der komfortablen
Lage, nicht einmal die Vorgaben dieser Baugenehmigung beachten zu
müssen.
Wird das Moschee-Grundstück (Pfaffenhofen, Hohenwarter Straße
104-106), das sich im Eigentum des türkisch-staatlichen Verbands DiTiB
befindet, bereits als Einflusssphäre der Türkei betrachtet, wo das Recht
unseres Staates von unseren Behörden nicht mehr durchgesetzt wird?
So läuft es in Köln
ab, bei der deutschlandweiten Zentrale: „Neubauruine“,
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.08.2014:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-koelner-moschee-zeigt-sich-als-sanierungsfall-13114639.html
„Zweiter Moschee-Architekt geht“, Kölner
Stadt-Anzeiger, 27.06.2013:
http://www.ksta.de/ehrenfeld/moscheebau-in-ehrenfeld-zweiter-moschee-architekt-geht,15187506,23533868.html
„Die Ditib brüskiert Köln“, Kölner
Stadt-Anzeiger, 11.10.2012:
http://www.ksta.de/debatte/moscheebau-die-ditib-brueskiert-koeln,15188012,20571678.html
„Eröffnung der Moschee in weiter Ferne“,
Kölner Stadt-Anzeiger, 23.08.2012:
http://www.ksta.de/ehrenfeld/prozess-eroeffnung-der-moschee-in-weiter-ferne,15187506,16956398.html
usw.
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