IG HOWA Presseerklärung

Donnerstag, den 22.08.2013 aktualisiert 04.01.2014

 


 

Politikferne Verwaltungssache?

Die Erklärung der Stadtverwaltung zum Flugblatt 2 unserer Interessengemeinschaft, über die der Pfaffenhofener Kurier am 25. Juli berichtet hat (Artikel: „Ebenso unzutreffend wie unsachlich“), wollen wir so nicht stehen lassen und nehmen zu den Inhalten (hier kursiv gesetzt) deshalb, wie folgt, Stellung:

- die Stadtverwaltung sei neutral:

Das ist sie nur mit Abstrichen.

      Sie hat einen Chef, der Politiker ist. Der Stadtjurist ist bei seiner Anstellung vom Stadtrat abhängig.

       In der Moschee-Angelegenheit zeigte sich die Stadtverwaltung verschiedentlich als politisches Instrument in den Händen von Herker (und Co):

im Januar 2013 wurde sie bereits gegen Rainer Daschner (FDP) ins Spiel gebracht

nun antwortet sie, wohl nicht ohne die Zustimmung des Bürgermeisters, vielleicht auch von diesem dazu aufgefordert, auf das Flugblatt der IG Howa

Wie die Stadtverwaltung dem Bauausschuss vorschlagen konnte, das Einvernehmen zum Antrag der DiTiB zu erteilen (Verwaltungsvorschlag), ist unverständlich:

  das Minarett mit 20,30 m bei einer zulässigen Wandhöhe von 9,50 m hielt sogar das Landratsamt für nicht genehmigungsfähig

  dass ein Kuppeldach nicht passen kann, lässt sich leicht erkennen; wofür braucht man die Bestimmungen zur Dachform (Sattel- u. Pultdächer, also eckige Formen) im Bebauungsplan, wenn nahezu jede Abweichung per Befreiung genehmigt wird?

  massive Missachtung der Baugrenze und weitere Befreiungen

- keine unzulässige Geheimhaltung:

unzulässig nicht, aber unangemessen!

- lange interne Vorgespräche seien bei größeren Bauvorhaben normal:

Dauern die sonst auch mehr als drei Jahre? Warum gab es keine Bauvoranfrage wie das Bürgermeister Herker im November 2009 in Aussicht gestellt hatte (RadioIN-Bericht vom 17.11.2009) und wie es auch an der Hochstraße war? Die genauen Pläne sollten bis kurz vor der Sitzung des Bauausschusses so lange wie möglich geheim gehalten werden. Die Anwohner erhielten bei ihren Nachfragen im Rathaus noch im Herbst 2012 keine Auskunft.

- Nicht der Stadtrat, sondern der Bauausschuss habe abgestimmt:

War auch im ersten Flugblatt so gestanden.

- lediglich über die Höhe des Minaretts sei kontrovers diskutiert worden:

Das ist falsch! Stadtrat Schmuttermayr lehnte das Minarett unabhängig von der Höhe ab und wies darauf hin, dass man in Bayern ist.

- Baugenehmigung sei nicht über Köpfe der Bürger hinweg in kürzester Zeit durchgeboxt worden:

Eine (mögliche) Vertagung der Bauausschuss-Entscheidung wurde ausdrücklich abgelehnt. Das Landratsamt genehmigte (schon bedingt), obwohl noch Unterlagen fehlten.

- Entscheidungen seien nicht bewusst in die Ferienzeit gesetzt worden:

vielleicht nicht von der Verwaltung, wohl aber von der DiTiB (wahrscheinlich in Absprache mit Beratern/Politikern); es gibt noch mehr Hinweise darauf, als im Flugblatt genannt waren (aus den Jahren 1996, 2009 und 2012)

- religiöse Fragen seien bei der Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen unerheblich:

Wenn das so ist, gilt es dann in die andere Richtung nicht? Für beantragte Befreiungen wurden von der DiTiB religiöse Gründe angeführt.

Hier Zitate aus der Abweichungsbegründung:

„Dann haben wir noch eine Kuppel, sie ist für unsere Sakralbauten sehr wichtig“

Und

„Das Moscheegebäude muss in Richtung Süd-Ost ausgerichtet sein. Dies ist bei den Muslimen die Gebetsrichtung“.

- Bau widerspreche den Grundzügen des Bebauungsplans nicht:

Dies sah der Münchner Fachanwalt anders

㤠31 BauGB Ausnahmen und Befreiungen

(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.“ In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 87 „An der Trabrennbahn“ sind "Ausnahmen nach § 9 Abs. 3 BauNVO und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO" nur für Betriebsleiterwohnungen zugelassen."

„(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden …“

Fazit:

Man lässt also die Verwaltung antworten, weil man die politische Verantwortung ausblenden will. Man stellt das Ganze nur als ein Baugenehmigungsverfahren hin, in dem es lediglich um baurechtliche Fragen geht. Dies ist formal zwar richtig, lässt aber fatalerweise außer Acht, dass man auch Bebauungspläne ändern kann.

Nun ist keine Rede mehr davon, dass der Bürgermeister in die Gespräche über ein Alternativgrundstück zu jenem an der Hochstraße bereits im Herbst 2009 einbezogen war, wie Radio-IN damals berichtet hat (als man sich dann die Hohenwarter Straße vornahm).

Der Fraktionssprecher der SPD im Stadtrat, Markus Käser, stellt sich nun auf den Standpunkt, das Baurecht hätte die Erteilung des Einvernehmens (Zustimmung der Stadt) geboten. Gestützt auf die Informationen eines Münchner Fachanwalts gehen wir davon aus, dass genau das Gegenteil der Fall gewesen ist. Das Bauvorhaben war (und ist) mit den Grundzügen der Planung (Bebauungsplan) nicht vereinbar. Die Stadt hätte das Einvernehmen nicht erteilen dürfen. Dennoch erklärte sie sich sogar mit einem noch 5 Meter höheren Minarett als später vom Landratsamt genehmigt einverstanden. Anders als (laut PK) nun von Käser behauptet und von der Zeitung nicht richtig gestellt, fiel die Entscheidung im Bauausschuss nicht einstimmig, sondern es gab fünf Gegenstimmen (Ergebnis 8:5).

[Und auch bei dieser Entscheidung dürfte sich die DiTiB im Vorfeld eine Mehrheit gesichert haben, schon bevor der Antrag eingereicht wurde. Somit hatten die Bürger kaum noch eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.]

Darüber hinausgehend ist das Abstimmungsverhalten von Stadtrat Käser beim Bauantrag für das Altenheim am 26.09.2013 aufschlussreich, wo der Bauausschuss nach vorherrschender Sicht tatsächlich baurechtlich gezwungen gewesen ist, das städtische Einvernehmen zu erteilen. Aus Protest gegen die als missglückt angesehene Fassadengestaltung stimmte er zusammen mit fast allen Mitgliedern des Bauausschusses (u. a. Bürgermeister Herker und Stadtrat Prechter) gegen den Antrag, obwohl in Aussicht stand, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde das rechtswidrig versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzen und das Projekt durchgehen lassen würde, da es baurechtlich nicht zu beanstanden ist. Mit der Verweigerung des Einvernehmens wollte Käser hier Richtung Bauwerber ein Zeichen setzen bzw. bei Beibehaltung der Pläne für das Aussehen des neuen Altenheimbaus nicht verantwortlich gemacht werden.

Wo ein Wille ist …

(aktualisiert am 04.01.2014)

IG HOWA

 

▲ top