Politikferne
Verwaltungssache?
Die Erklärung der
Stadtverwaltung zum Flugblatt 2 unserer Interessengemeinschaft, über die
der Pfaffenhofener Kurier am 25. Juli berichtet hat (Artikel:
„Ebenso unzutreffend wie
unsachlich“),
wollen wir so nicht stehen lassen und nehmen zu den Inhalten (hier
kursiv gesetzt) deshalb, wie folgt, Stellung:
- die Stadtverwaltung sei
neutral:
Das ist sie nur mit
Abstrichen.
●
Sie hat einen
Chef, der Politiker ist. Der Stadtjurist ist bei seiner Anstellung vom
Stadtrat abhängig.
●
In der
Moschee-Angelegenheit zeigte sich die Stadtverwaltung verschiedentlich
als politisches Instrument in den Händen von Herker (und Co):
►
im Januar 2013 wurde sie bereits gegen Rainer Daschner (FDP) ins Spiel gebracht
►
nun antwortet
sie, wohl nicht ohne die Zustimmung des Bürgermeisters, vielleicht auch
von diesem dazu aufgefordert, auf das Flugblatt der IG Howa
Wie die Stadtverwaltung dem
Bauausschuss vorschlagen konnte, das Einvernehmen zum Antrag der
DiTiB zu erteilen (Verwaltungsvorschlag), ist unverständlich:
● das Minarett mit 20,30
m bei einer zulässigen Wandhöhe von 9,50 m hielt sogar das Landratsamt
für nicht genehmigungsfähig
●
dass ein
Kuppeldach nicht passen kann, lässt sich leicht erkennen; wofür braucht
man die Bestimmungen zur Dachform (Sattel- u. Pultdächer, also eckige
Formen) im Bebauungsplan, wenn nahezu jede Abweichung per Befreiung
genehmigt wird?
●
massive
Missachtung der Baugrenze und weitere Befreiungen
- keine unzulässige
Geheimhaltung:
unzulässig nicht, aber
unangemessen!
- lange interne Vorgespräche
seien bei größeren Bauvorhaben normal:
Dauern die sonst auch mehr
als drei Jahre? Warum gab es keine Bauvoranfrage wie das Bürgermeister
Herker im November 2009 in Aussicht gestellt hatte (RadioIN-Bericht vom
17.11.2009) und wie es auch an der Hochstraße war? Die genauen Pläne
sollten bis kurz vor der Sitzung des Bauausschusses so lange wie möglich
geheim gehalten werden. Die Anwohner erhielten bei ihren Nachfragen im
Rathaus noch im Herbst 2012 keine Auskunft.
- Nicht der Stadtrat,
sondern der Bauausschuss habe abgestimmt:
War auch im ersten Flugblatt
so gestanden.
- lediglich über die Höhe
des Minaretts sei kontrovers diskutiert worden:
Das ist falsch! Stadtrat
Schmuttermayr lehnte das Minarett unabhängig von der Höhe ab und wies
darauf hin, dass man in Bayern ist.
- Baugenehmigung sei nicht
über Köpfe der Bürger hinweg in kürzester Zeit durchgeboxt worden:
Eine (mögliche) Vertagung
der Bauausschuss-Entscheidung wurde ausdrücklich abgelehnt. Das
Landratsamt genehmigte (schon bedingt), obwohl noch Unterlagen fehlten.
- Entscheidungen seien nicht
bewusst in die Ferienzeit gesetzt worden:
vielleicht nicht von der
Verwaltung, wohl aber von der DiTiB (wahrscheinlich in Absprache
mit Beratern/Politikern); es gibt noch mehr Hinweise darauf, als im
Flugblatt genannt waren (aus den Jahren 1996, 2009 und 2012)
- religiöse Fragen seien bei
der Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen unerheblich:
Wenn das so ist, gilt es
dann in die andere Richtung nicht? Für beantragte Befreiungen wurden von
der DiTiB religiöse Gründe angeführt.
Hier Zitate aus der
Abweichungsbegründung:
„Dann haben wir noch eine
Kuppel, sie ist für unsere Sakralbauten sehr wichtig“
Und
„Das Moscheegebäude muss in
Richtung Süd-Ost ausgerichtet sein. Dies ist bei den Muslimen die
Gebetsrichtung“.
- Bau widerspreche den
Grundzügen des Bebauungsplans nicht:
Dies sah der Münchner
Fachanwalt anders
„§ 31 BauGB Ausnahmen und
Befreiungen
(1) Von den Festsetzungen
des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem
Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.“ In den
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 87 „An der Trabrennbahn“
sind "Ausnahmen nach § 9 Abs. 3 BauNVO und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO"
nur für Betriebsleiterwohnungen zugelassen."
„(2) Von den Festsetzungen
des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden …“
Fazit:
Man lässt also die
Verwaltung antworten, weil man die politische Verantwortung ausblenden
will. Man stellt das Ganze nur als ein Baugenehmigungsverfahren hin, in
dem es lediglich um baurechtliche Fragen geht. Dies ist formal zwar
richtig, lässt aber fatalerweise außer Acht, dass man auch
Bebauungspläne ändern kann.
Nun ist keine Rede mehr
davon, dass der Bürgermeister in die Gespräche über ein
Alternativgrundstück zu jenem an der Hochstraße bereits im Herbst 2009
einbezogen war, wie Radio-IN damals berichtet hat (als man sich dann die
Hohenwarter Straße vornahm).
Der Fraktionssprecher der
SPD im Stadtrat, Markus Käser, stellt sich nun auf den Standpunkt, das
Baurecht hätte die Erteilung des Einvernehmens (Zustimmung der Stadt)
geboten. Gestützt auf die Informationen eines Münchner Fachanwalts gehen wir
davon aus, dass genau das Gegenteil der Fall gewesen ist. Das
Bauvorhaben war (und ist) mit den Grundzügen der Planung (Bebauungsplan)
nicht vereinbar. Die Stadt hätte das Einvernehmen nicht erteilen dürfen.
Dennoch erklärte sie sich sogar mit einem noch 5 Meter höheren Minarett
als später vom Landratsamt genehmigt einverstanden. Anders als (laut PK)
nun von Käser behauptet und von der Zeitung nicht richtig gestellt, fiel
die Entscheidung im Bauausschuss nicht einstimmig, sondern es gab fünf
Gegenstimmen (Ergebnis 8:5).
[Und auch bei dieser
Entscheidung dürfte sich die DiTiB im Vorfeld eine Mehrheit
gesichert haben, schon bevor der Antrag eingereicht wurde. Somit hatten
die Bürger kaum noch eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.]
Darüber hinausgehend ist das Abstimmungsverhalten von
Stadtrat Käser beim Bauantrag für das Altenheim am 26.09.2013
aufschlussreich, wo der Bauausschuss nach vorherrschender Sicht
tatsächlich baurechtlich gezwungen gewesen ist, das städtische
Einvernehmen zu erteilen. Aus Protest gegen die als missglückt
angesehene Fassadengestaltung stimmte er zusammen mit fast allen
Mitgliedern des Bauausschusses (u. a. Bürgermeister Herker und Stadtrat
Prechter) gegen den Antrag, obwohl in Aussicht stand, dass das
Landratsamt als Genehmigungsbehörde das rechtswidrig versagte
gemeindliche Einvernehmen ersetzen und das Projekt durchgehen lassen
würde, da es baurechtlich nicht zu beanstanden ist. Mit der Verweigerung
des Einvernehmens wollte Käser hier Richtung Bauwerber ein Zeichen
setzen bzw. bei Beibehaltung der Pläne für das Aussehen des neuen
Altenheimbaus nicht verantwortlich gemacht werden.
Wo ein Wille ist …
(aktualisiert am 04.01.2014)
IG HOWA
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